Im August 2024 hat sich der Sommer in Deutschland doch noch einmal von seiner besten Seite gezeigt. Im Job ist es angesichts solcher Temperaturen allerdings manchmal schwer, einen kühlen Kopf zu bewahren. Muss der Arbeitgeber, ähnlich wie im Büro, auch im Homeoffice für Abkühlung sorgen?
Nein, denn der Arbeitnehmer ist laut Rechtsprechung im Homeoffice selbst für eine angemessene Arbeitsatmosphäre verantwortlich. Er sollte darauf achten, ausreichend zu trinken, die Vorhänge sowie Jalousien rechtzeitig herunterzuziehen und sich gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber auf frühere Arbeitszeiten einigen.
Am Arbeitsplatz sieht es allerdings anders aus, da dort die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) greift. Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad in Büroräumlichkeiten sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen, ab 30 Grad oder mehr ist er sogar dazu verpflichtet. Ab 35 Grad darf gar nicht mehr gearbeitet werden.
Der Arbeitgeber kann verschiedene Maßnahmen treffen. Dazu gehören beispielsweise das Lüften am Morgen, die Lockerung der Bekleidungsregeln, die flexible Handhabung der Arbeitszeiten, bestimmte Schutzmaßahmen vor direkter Sonneneinstrahlung im Büro, der Einsatz von Klimaanlagen oder Ventilatoren und die Bereitstellung von Getränken.
Sollten diese Maßnahmen im Büro keine große Wirkung zeigen, kann der Arbeitsplatz in einen kühleren Raum oder ins Homeoffice verlegt werden. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
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