Wie werden Abfindungen, Aktienoptionen oder Altersteilzeitmodelle steuerlich behandelt? Was muss ich bei der Steuer in Bezug auf Aufsichtsratsvergütungen oder Renteneinkünfte beachten? Mit solchen oder ähnlichen Fragestellungen beschäftigt sich das Steuerbüro Runte & Partner tagtäglich und kann so kompetente Ratschläge und Gestaltungsempfehlungen diesbezüglich gewährleisten – schnell und zuverlässig.
Für syntra-Mitglieder wird ein ermäßigter Stundensatz bei Zeitgebühren* berechnet. Für Rentner & Pensionäre besteht eine Rahmenvereinbarung zu den Wertgebühren* (abhängig von der Einkommenshöhe). Auch das Erstellen von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen ist bei Diplom-Kaufmann Lutz Runte und seinem Team in guten Händen.
Nehmen Sie bitte unter Angabe Ihrer syntra-Mitgliedsnummer direkten Kontakt auf zu:
Steuerberatung Runte & Partner
Dipl.-Kfm. Lutz Runte, Steuerberater
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Tel. +49 221 9216340
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* Zeitgebühren: Wenn kein Gegenstandswert (z. B. Höhe des Einkommens) greifbar ist, rechnet man nach angefallener Arbeitszeit pro Stunde ab (insbesondere z.B. bei Beratungen).
* Wertgebühren orientieren sich an der Höhe des Gegenstandswerts (z.B. bei Steuererklärungen).