Das Phänomen Quiet Quitting (innere Kündigung) ist sicherlich vielen schon einmal begegnet: Der Betreffende macht nicht mehr, als in seinem Arbeitsvertrag vereinbart ist, weshalb Quiet Quitting oft auch mit „Dienst nach Vorschrift“ übersetzt wird. Man arbeitet also mit angezogener Handbremse. Was ist aber mit dem Begriff Quiet Firing gemeint?
Mit dieser stillen und langsamen Form der Kündigung versuchen Vorgesetzte, Mitarbeiter zum Kündigen zu bringen. Dabei ist Quiet Firing so subtil, dass es maximal an der Grenze zum Mobbing kratzt. Trotzdem kann eine Führungskraft die Methode sehr bewusst einsetzen.
„Das Kündigungsschutzrecht lässt Arbeitgebern wenig Spielraum, wenn ein Trennungswunsch besteht“, erklärt hierzu Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Oftmals kann sich ein Arbeitgeber nur durch Zahlung einer hohen Abfindungszahlung von einem Mitarbeiter trennen.“
Um den Betreffenden also nicht kündigen zu müssen, soll dieser mit gezielten Maßnahmen demotiviert und letzten Endes aus dem Unternehmen vertrieben werden. Das kann durch bewusstes Ausgrenzen, Ignorieren oder ungerechte Behandlung des Mitarbeitenden geschehen. Zudem kommunizieren die Vorgesetzten in dem Fall nicht mehr oder kaum noch mit ihren Angestellten. Dies kann sich sogar bis hin zu regelmäßigen Kritikgesprächen, dem Übertragen unsachgemäßer Aufgaben oder offenen Feindseligkeiten steigern.
Wie sehen Anzeichen der stillen Kündigung aus? Eine schon lang ausstehende Gehaltserhöhung, die ausbleibende Beförderung, der Entzug von Aufgaben oder die Zuteilung von Aufgaben, die nicht zum eigenen Jobprofil passen und häufige, offene Kritik können Warnzeichen sein. Der Betreffende sollte diese Anzeichen protokollieren, um sie in einem ersten Schritt sichtbarer für sich selbst zu machen. Besteht danach immer noch der Verdacht, können Betroffene aktiv das Gespräch suchen und evtl. Maßnahmen zur Konfliktlösung vorschlagen. Natürlich kann auch der Betriebsrat oder höhere Vorgesetzte hinzugezogen werden.
Greifen diese Maßnahmen nicht, steht der Arbeitnehmer vor der Entscheidung, die Situation zu akzeptieren oder sich eine neue Stelle zu suchen. Wenn der Arbeitgeber rechtlich fragwürdige Maßnahmen ergreift, wie beispielsweise eine Versetzung oder die Verweigerung einer für alle Mitarbeitenden gewährten Gehaltserhöhung, steht VFF-Mitgliedern jederzeit der juristische Service zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da!
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