Zum 1. August 2022 ist das neu angepasste Nachweisgesetz in Kraft getreten, das die arbeitgeberseitigen Nachweispflichten bei Arbeitsverträgen erweitert hat. Mit dem Gesetz sind die Nachweispflichten verschärft worden, insbesondere hinsichtlich der schriftlich nachzuweisenden Inhalte für neu geschlossene Arbeitsverträge. Altverträge sind nicht betroffen. In der Frage der konkreten Umsetzung der verschärften Nachweispflichten gibt es einige offene Rechtsfragen. Was sich im Detail geändert hat und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben, erklärt Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, im neuen syntra-Podcast. Der Rechtsexperte empfiehlt syntra-Mitgliedern, sich im Zweifel an den Juristischen Service von syntra durch den VFF zu wenden.
Hier geht’s zum neuen Podcast.