Seit dem 18. April liegt der ursprünglich für das erste Quartal dieses Jahres angekündigte Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser konkretisiert nun die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022, die seitdem viele Fragen aufgeworfen hat - insbesondere in Bezug auf die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit.
Gerhard Kronisch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt im neuen Podcast-Interview, was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Referentenentwurf ergibt. Der VFF-Rechtsexperte klärt darüber hinaus wichtige Fragen in Bezug auf die Vertrauensarbeitszeit, zu der Herausnahme der Leitenden Angestellten, die nach wie vor von der Arbeitszeiterfassung befreit sind, welche Fristen für die Umsetzung gelten und welche Konsequenzen drohen, wenn die Aufzeichnungspflicht missachtet wird.
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