ULA begrüßt Fortschritte beim Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

Unser Dachverband ULA – Deutscher Führungskräfteverband begrüßt die Fortschritte beim Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz. Bildquelle: risconcrivale / pixabay.com

Am 18. September 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) beschlossen. Der Entwurf soll nun im Bundestag weiter beraten werden.

Das BRSG II zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung (BAV) als wichtige zweite Säule der Altersvorsorge zu stärken. Der Entwurf sieht vor, Versorgungslücken in kleinen Unternehmen und bei Geringverdienern zu schließen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung des 2018 eingeführten Sozialpartnermodells, das auf Tarifverträgen basiert. Dieses Modell soll es Unternehmen erleichtern, an bestehenden BAV-Lösungen teilzunehmen. Zudem sollen die Einkommensgrenzen für die BAV-Förderung angehoben und dynamisiert werden, um auch in Zukunft mehr Beschäftigte mit niedrigem Einkommen zu unterstützen. Auch sollen flexiblere Auszahlungsmodelle eingeführt werden, die es Rentnern ermöglichen, ihre Betriebsrente mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu kombinieren.

Unser Dachverband ULA – Deutscher Führungskräfteverband begrüßt den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens und sieht im Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz einen wichtigen Schritt, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, die betriebliche Altersversorgung flächendeckend auszubauen. Besonders positiv bewertet die ULA die Förderung des Sozialpartnermodells, das es kleinen Unternehmen erleichtert, sichere und effiziente Betriebsrenten anzubieten.

Gleichzeitig betont unser Dachverband, dass weitere Reformen notwendig sind, um die betriebliche Altersversorgung langfristig attraktiver zu machen. Leider wurden nur wenige der zahlreichen Vorschläge von ULA und anderen Verbänden im Regierungsentwurf berücksichtigt. Vor allem der Abbau der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten bleibt aus Sicht der ULA ein zentraler Hebel, um die BAV als wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und Altersvorsorge zu stärken. Eine breitere Verankerung der BAV ist nicht nur essenziell für die finanzielle Absicherung im Alter, sondern auch entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland – insbesondere angesichts des Fachkräftemangels.

Hier finden Sie die Stellungnahme der ULA zum BRSG II.