ULA begrüßt Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitbestimmung und des Ehrenamts – Optimierung bei digitaler Mitbestimmung gefordert

Am 22. April 2024 wurde Michael Schweizer, ULA-Hauptgeschäftsführer, als Sachverständiger zur Anhörung zum Entwurf der Zweiten Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes geladen. Bildquelle: succo / pixabay.com

ULA-Hauptgeschäftsführer Michael Schweizer wurde am 22. April 2024 als Sachverständiger zur Anhörung zum Entwurf der Zweiten Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (Drucksache 20/9469) geladen. Es ging um die Neuregelung der Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot.

Die Erfahrungen des Verbandes VAA Fach- und Führungskräfte Chemie (größter ULA-Mitgliedsverband) zeigen, dass es wegen ungenauer Rechtslage zu fehlenden Anpassungen der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern kommt, obwohl der Grundsatz das Gegenteil besagt. Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung, der von den Sozialpartnern befürwortet wird, basiert auf den Vorschlägen der Kommission „Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung“. Das Ehrenamtsprinzip wird durch die Änderungen aufrechterhalten, und die Klarstellungen beschränken sich auf das Wesentliche.

Die ULA sieht in einigen Punkten Optimierungsbedarf, da der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung weist, dieser aber nicht reichen wird, um die Mitbestimmung zu stärken und zukunftsfest zu machen.

In der Anhörung wurden weitergehende Fragen der betrieblichen Mitbestimmung thematisiert, um unter anderem die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Großes Potenzial sieht die ULA in der Online-Kommunikation, um beispielsweise zusätzliche Onlinewahlverfahren bei Sprecherausschuss- und Betriebsratswahlen einzuführen.

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